Unterlagen zur Hochzeit – Notwendige Unterlagen zur Eheschließung

Unterlagen zur Hochzeit – Notwendige Unterlagen zur Eheschließung

Welche Unterlagen werden zur Eheschließung benötigt? Welche Unterlagen muss ich beim Standesamt vorlegen? Welche Unterlagen benötige ich für die Hochzeit?

Für eine Hochzeit benötigen Sie jede Menge Unterlagen, damit Sie die Eheschließung beantragen können. Die nötigen Unterlagen für die Hochzeit sollten Sie als erstes besorgen. Das kann sich durchaus über ein paar Wochen hinziehen. Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, können Sie die Eheschließung beantragen.

Notwendige Unterlagen zur Beantragung der Eheschließung

Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

von beiden Verlobten:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
    nicht älter als 6 Monate, ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes,
    Urkunden können auch online beantragt werden
  • Bescheinigung aus dem Melderegister des Hauptwohnsitzes,
    nicht älter als 14 Tage bei Anmeldung der Eheschließung/Vorlage beim Standesamt, erhältlich bei der Meldestelle/beim Bürgeramt,
    hier muss jeder persönlich beim Bürgeramt vorsprechen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Wenn Sie schon verheiratet waren

zusätzlich:

  • eine aktuelle, beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
  • rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen
  • oder ggf. Sterbeurkunden der früheren Ehepartner.

Wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet haben

zusätzlich:

  • eine aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk,
  • rechtskräftige Aufhebungsurteile sämtlicher vorangegangener Lebenspartnerschaften
  • oder ggf. Sterbeurkunde des früheren Lebenspartners

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben

  • Geburtsurkunden bzw. begl. Abschriften aus dem Geburtsregister
  • und die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind sowie
  • Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.

In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner/ Ihre Partnerin

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben,
    sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.
    Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (beispielsweise Eltern oder Geschwister) eingeholt werden.

Wenn einer der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann:

  • Sie können das Formular – Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung – entweder im Standesamt erhalten oder als pdf-Datei downloaden und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen. Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Wo und wann melde ich meine Eheschließung an?

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt. In dessen Zuständigkeitsbereich muss mindestens einer der beiden Verlobten gemeldet sein. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen. Jedoch bieten einige Standesämter die Anmeldung auch früher an. Bitte nachfragen.

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